Norwegen: Angelregeln

Angelscheine und Mindestmaße in Norwegen

Wie in jedem andern Land, gibt es auch im liberalen Norwegen Regeln für das Angeln, Schonzeiten und Mindestmaße. Man sollte sich daran halten, nicht nur aus Respekt vor den freundlichen und liebenswerten norwegischen Gastgebern und aus Respekt vor der Natur und unserer Umwelt, sondern auch, weil Verstöße bestraft werden.

Ausfuhrbeschränkung

Nach einigen Vorfällen mit Touristen, die versuchten mehrere hundert Kilo Fischfilets auszuführen, wurde zum 01.06.2006 eine Ausfuhrbeschränkung erlassen, um zu gewährleisten, dass Angeltourismus auch Angeltourismus bleibt und nicht dafür genutzt wird, zügellos, skrupellos und ohne Sinn und Verstand Mengen an Fischfilets mitzunehmen, die weit über den Privatverbrauch hinausgehen.

  • Seit dem 01.06.2006 ist es nicht mehr gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen.
  • Die Ausfuhrbeschränkung gilt für den Fang, den Sportangler im Meer im Bereich norwegischer Hoheitsgewässer machen.
  • Die Ausfuhrbeschränkung gilt für ganze bzw. ausgenommene Fische, sowie für verarbeitete Produkte wie z.B. Fischfilet.
  • Fisch oder Fischprodukte, die nachweislich bei einem registrierten Gewerbebetrieb erworben wurden, werden der erlaubten Menge nicht zugerechnet.
  • Zusätzlich zu der erlaubten Menge darf der Angler einen ganzen Fisch (als Trophäenfisch) mitnehmen.
  • Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und Saibling werden der erlaubten Ausfuhrmenge nicht zugerechnet.
  • Die Ausfuhrbeschränkung gilt für alle, auch für norwegische Staatsangehörige.
  • Bei Verstoß kann der unerlaubte Fang beschlagnahmt und eine Geldstrafe festgesetzt werden.
  • Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen.

Dazu noch einige Gedanken:

  • Zeile zwei „der Fang, den Sportangler in norwegischen Hoheitsgewässern machen“: das bezieht sich dann wohl auch auf Angeltouren, die von Dänemark starten und dort auch wieder enden, also über das Gelbe Riff hinaus in die tiefen norwegischen Rinnen.
  • Zeile drei „verarbeitete Produkte wie z.B. Fischfilet“: also auch selbst gefangener und geräucherter oder eingelegter Fisch, wie etwa eingelegter Brathering
  • Zeile vier „registrierter Gewerbebetrieb“: wenn Sie also noch Fisch kaufen, um ihn mitzunehmen, lassen Sie sich in jedem Falle einen Beleg geben als Nachweis für die Zollbehörden
  • Zeile sechs „Süßwasserfische“: in vielen Binnengewässern gibt es Entnahmebegrenzungen die man einhalten sollte. Hat man aber z.B. mit Lachs und Meerforelle im Meer guten Erfolg, ist es wohl selbstverständlich, sich selbst zu beschränken und nicht alles niederzuknüppeln, um seine Tiefkühltruhen und die der Verwandten und Bekannten zu füllen. Ein verantwortungsbewußter Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist leider noch nicht bei jedem zu beobachten.
  • Zeile sieben „Geldstrafe“: man kann nur hoffen, dass die Geldstrafen für excessive Schädlinge so drastisch ausfallen, wie bei Verkehrsverstößen. Da die erlaubte Menge an ausgeführtem Fisch pro Person gerechnet wird, zählen ja auch die Ehefrau oder Freundin ebenso dazu, wie die Kinder. Und das ergibt dann doch reichlich Filets.

Mindestmaße im Meer

Namelateinische BezeichnungMindestmaßBemerkungen
Heilbutt (Kveite)hippoglossus hippoglossus60 cmLandesweit
Kabeljau (Torsk)gadus morhua30 cmSüdlich von 64° N
Kabeljau (Torsk)gadus morhua47 cmNördlich von 64° N
Lachs (Laks)salmo salar35 cmLandesweit
Makrele (Makrell)scomber scombrus30 cmLandesweit
Meerforelle (Sjøørret)salmo trutta trutta35 cmLandesweit; 30 cm in Nordland, Troms, Finnmark
Meersaibling (Sjørøye)salvelinus alpinus35 cmLandesweit; 30 cm in Nordland, Troms, Finnmark
Schellfisch (Hyse, Kolje)melanogrammus aeglefinus27 cmSüdlich von 64° N
Schellfisch (Hyse, Kolje)melanogrammus aeglefinus44 cmNördlich von 64° N
Scholle (Rødspette)pleuronectes platessa29 cmWestlich von Lindesnes
Scholle (Rødspette)pleuronectes platessa27 cmÖstlich von Lindesnes

Die Länge des Fisches wird von der Maulspitze bis zum Ende der äußersten Strahlen der Schwanzflosse gemessen.

Angelschein

Ausländische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Norwegen dürfen sich mit Handausrüstung (Schnur, Schleppangel oder Angel) als Sportangler betätigen, ihren Fang jedoch nicht verkaufen.

Alle Personen über 16 Jahren müssen zur Fischerei in lachsführenden (Lachs, Meerforelle, Meersaibling) Gewässern eine staatliche Fischereiabgabe entrichten. Wer im Meer Lachs, Forelle und Saibling mit stehendem Gerät fischt, muss auch diese Abgabe entrichten.

Die Fischereiabgabe kann bequem online entrichtet werden. Weitere Informationen zum Thema Fischereiabgabe werden vom DIREKTORATET FOR NATURFORVALTNING zur Verfügung gestellt.

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