Frankreichs Angelregeln

Angellizenzen

Meeresangeln

Der Meeresangler benötigt in Frankreich weder vom Ufer aus noch vom Boot aus einen Angelschein. Zu beachten ist für Bootsführer, dass ab 10 PS der Bootsführerschein vorgeschrieben ist. Informationen über Schonzeiten und Mindestmaße erhältst du in den regionalen Fremdenverkehrsämtern.

An den Küsten Frankreichs ist das Angeln mit einer Rute mit maximal zwei Haken erlaubt. Weibliche Fische mit Eiern müssen schonend zurück gesetzt werden.

Pêche à Pied

Eine Besonderheit stellt das Pêche à Pied dar. Pêche à Pied bedeutet das Sammeln von Schalentieren und Molusken bei Ebbe in den trocken gefallenen Gebieten. Mitunter werden dabei sogar Hummer erbeutet. Auch für das Pêche à Pied gelten ganz klare Regeln. Es ist zwar ebenso frei und kostenlos wie das Meeresangeln, aber auch hier gelten Schutzzonen und Mindestmaße.

Erkundige dich in den lokalen Offices de Tourism nach dem Faltblatt üver die Regelungen diebezüglich und halte dich auch konsequent daran. Strafen bei Verstößen können recht hoch ausfallen.

Süßwasser

Zum Angeln im Süßwasser benötigt auch der Urlaubsangler in Frankreich eine Angellizenz. Diese kann in Rathäusern, Fremdenverkehrsämtern und auch in Geschäften wie Tabakläden etc. gekauft werden. Mit der Lizenz bekommt man auch die aktuellen Regeln ausgehändigt wie Schonzeiten, Mindestmaße und sonstige Bestimmungen. Auch wenn in Frankreich die Angelbedingungen sehr liberal sind, halte dich unbedingt an die wenigen Regeln, um keine unschöne Überraschungen zu erleben.

Schonzeiten

Die Verwaltungen der Departements bestimmen in Frankreich die Schonzeiten, Mindestmaße und die Klassifizierung der Gewässer:

  • erste Kategorie: Salmonidenflüsse
  • zweite Kategorie: sonstige Gewässer

Erkundige dich vor Ort in den Angelgeschäften oder Rathäusern nach lokalen Abweichungen der allgemeinen Regeln, Abweichungen sind überall möglich. Beginn und Ende der Schonzeiten können in Einzelfällen bis zu vier Wochen differieren. Im Allgemeinen gilt:

  • Fangzeit für Gewässer der Kategorie eins: 26.03. bis 12.09.
  • Fangzeit für Gewässer der Kategorie zwei: 12.06 bis 07.03. Die reguläre Schonzeit in diesen Gewässern wird allerdings an Ostern unterbrochen.

Allgemeine Fangzeiten für bestimmte Fischarten:

  • Äsche: 11.06. bis 26.09.
  • Barsch: 19.04. bis 31.12.
  • Felchen: 01.01. bis 14.11.
  • Hecht: 19.04. bis 31.12. (ausser in der allgemeinen Schonzeit in Gewässern der 2. Kategorie)
  • Lachs: 12.03 bis 14.06.

Erkundige dich vor Ort (Rathäuser) nach den regionalen Änderungen, so gelten z.B. für Alpenseen wie Genfer See, Annecy und Le Bourget Sondervorschriften.

Mindestmaße

Mindestmaße in Frankreich: Natürlich werden auch in Frankreich die Fischbestände geschützt, u.a. durch die Vorgabe von Mindestgrößen. Fische, die die Mindestmaße nicht erreichen, müssen wieder schonend ins Wasser zurück gesetzt werden. Ansonsten drohen empfindliche Strafen. Auf der Website von france.fr findest du eine Auflistung der Richtgrößen, maßgeblich sind allerdings die Regelungen der regionalen Angelvereine.

Witziges Detail: einige Flüsse sind Deutsch-Französische Grenzflüsse. Das bedeutet, dass auf der einen Uferseite die deutschen Regeln gelten, am gegenüberliegenden Ufer, zu dem du bei kleinen Flüssen wie dem Chéran oder der Nied problemlos waten kannst, die französischen.

Fremdenverkehrsamt

Französisches Fremdenverkehrsamt
Zeppelinallee 37
60325 Frankfurt
Telefon: 0900 57 00 25 (49 EUR-Cent / Minute)
eMail: info.de@franceguide.com
Website: www.franceguide.com

Vor Ort erhältst du in den Offices de Tourism Informationen über das Angeln in der jeweiligen Region und die lokalen Regelungen.

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